Gasprüfung nach G607 / DIN 1949

Eine ordnungsgemäß abgenommene Gasanlage in Fahrzeugen (bzw. Wohnwagen oder Wohnmobilen) ist Bestanteil der Betriebserlaubnis.

Viele Bundesländer schreiben eine Überprüfung alle zwei Jahre vor. Auf fast allen deutschen Campingplätzen ist eine gültige Prüfbescheinigung erforderlich. Der Eigentümer des Fahrzeugs ist für die Veranlassung der Gasprüfung durch einen Sachverständigen verantwortlich.

Auch bei Änderungen oder Umbauten ist vor erneuter Inbetriebnahme der Gasanlage eine Dichtigkeitsprüfung durch einen anerkannten Sachkundigen durchzuführen. Alle Änderungen an der Gasanlage sind im Prüfheft einzutragen.

Bei Nichteinhaltung erlischt die Betriebserlaubnis und im Schadensfall können Versicherer bei Schäden Zahlungen verweigern. Dies betrifft auch Fahrzeuge die dauerhaft auf Campingplätzen stehen.

CHM Service ist sachkundiger Fachbetrieb für die Durchführung von Gasprüfungen nach G607 / DIN 1949. Zu unserem Leistungsumfang gehören auch die Durchführung und Überprüfung von Ergänzungen und Neuinstallation von Gasanlagen. Gasprüfungen werden von uns regelmäßig auf verschiedenen Campingplätzen im Hochschwarzwald angeboten. Natürlich kommen wir auch für die Gasprüfung zu Ihnen nach Hause.

Sachkundiger: Anerkannte Sachkundige sind Personen, die beim Zentralverband "Karosserie- und Fahrzeugtechnik" erfolgreich an dem Sachkundigenlehrgang teilgenommen haben. Diese erhalten vom DVFG eine Sachkundigen-Nummer, welche zur Überprüfung und Abnahme der Gasanlage berechtigt.